Durch eine Teilklage lässt sich der Streitwert und damit das Kostenrisiko reduzieren. Die rechtliche Wertung des Gerichts lässt sich dann häufig auf die gesamte Forderung übertragen, sodass es zu keinem weiteren Prozess über den Restbetrag kommt, sondern dieser Streit außergerichtlich beigelegt werden kann.
Beispiel: Verkäufer fordert die ausstehenden Leasingraten für September bis Dezember 2012, diejenigen für die Jahre 2013 und 2014 klagt er vorerst nicht ein. Das Gericht entscheidet, dass die Raten dem Grunde nach berechtigt sind, aber der Höhe nach nur zu 75 %. Vernünftigerweise wird der Käufer dann auch 75 % der restlichen Raten bezahlen, der Verkäufer dagegen die weiteren 25 % gar nicht erst einfordern.